Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der DI Kraus & Co. GmbH erforderlich
Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von DI Kraus & Co. GmbH bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch DI Kraus & Co. GmbH. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.

Informationsunterlagen
Mit der Akzeptanz unserer AGB's stimmen Sie auch einer in unregelmäßigen Abständen erfolgenden Zusendung von produktspezifischen und -bezogenen Informationsunterlagen per E-Mail zu. Diese Zustimmung kann jederzeit per E-Mail an office@dikraus.at , sowieschriftlich, telefonisch oder per Fax widerrufen werden.

Angebote

Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend.

Preise

Alle Preise verstehen sich inklusive österreichischer Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkostenanteil!

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigungen. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer. Die Zahlungen sind sofort ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung zu leisten. Der Vertragspartner von DI Kraus & Co. GmbH hat sicherzustellen, dass eine Auslieferung entsprechend diesen Bedingungen erfolgen kann. Wird eine Ratenzahlung vereinbart und bleibt der Kunde eine Rate schuldig, so wird mit sofortiger Wirkung der gesamte Rechnungsbetrag fällig. DI Kraus & Co. GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen.

Liefertermine

Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Lizenznehmer und von DI Kraus & Co. GmbH im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses von DI Kraus & Co. GmbH liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend. DI Kraus & Co. GmbH ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und DI Kraus & Co. GmbH über die Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort getroffen wurde. Der Lizenznehmer hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer DI Kraus & Co. GmbH gesetzten Nachfrist von dem betreffenden Liefervertrag kostenfrei zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 1/2 v. H., maximal jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt DI Kraus & Co. GmbH bei Lieferverzögerungen nicht.

Gewährleistung

DI Kraus & Co. GmbH gewährleistet, daß die verkaufte Hardware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. DI Kraus & Co. GmbH gewährleistet darüber hinaus die Übereinstimmung der dem Lizenznehmer überlassenen Software mit den von DI Kraus & Co. GmbH im betreffenden Datenblatt veröffentlichten Programmspezifikationen, sofern die Software auf der zugehörigen Hardware entsprechend den Hersteller-Richtlinien installiert wurde. Soweit dem Lizenznehmer Programme, Software, Interface etc. als Fremdprodukte lediglich gegen Erstattung der Verteilungskosten (Duplizierungskosten, Porto etc.) zur Verfügung gestellt werden, übernimmt DI Kraus & Co. GmbH hierfür keine Gewährleistung oder Haftung. Der Lizenznehmer wird die Produkte unverzüglich nach Ablieferung bzw. Mitteilung der Betriebsbereitschaft untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Fehler, wird er diesen innerhalb 7 Tagen nach Ablieferung bzw. Mitteilung der Betriebsbereitschaft schriftlich anzeigen und nach Wahl von DI Kraus & Co. GmbH die Produkte zur Fehlerbeseitigung am Aufstellungsort bereithalten oder an DI Kraus & Co. GmbH zurücksenden. DI Kraus & Co. GmbH verpflichtet sich, fehlerhafte Geräte nach eigener Wahl zu reparieren oder durch fehlerfreie Geräte zu ersetzen, sofern die Geräte der jeweiligen Produktspezifikationen betrieben und gemäß den Richtlinien von DI Kraus & Co. GmbH gepflegt worden sind. DI Kraus & Co. GmbH verpflichtet sich, Software-Fehler, welche die vertragsmäßige Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, nach Wahl von DI Kraus & Co. GmbH und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Installation einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers zu berichtigen. DI Kraus & Co. GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Software unterbrechungs- oder fehlerfrei läuft, daß alle Softwarefehler von DI Kraus & Co. GmbH beseitigt werden können und daß die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Lizenznehmer gewählten Kombinationen ausführbar sind und seinen Anforderungen entsprechen. Der Lizenznehmer gewährt DI Kraus & Co. GmbH zur etwaigen Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen von DI Kraus & Co. GmbH erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Lizenznehmer diese, ist DI Kraus & Co. GmbH von der Gewährleistung befreit. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Lizenznehmer oder ein Dritter ohne Zustimmung von DI Kraus & Co. GmbH Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an den Produkten vornimmt oder die Produkte unsachgemäß behandelt. Der Lizenznehmer hat das Recht, bei Fehlschlagen der Reparatur oder Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises bzw. bei Software eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn zwischen DI Kraus & Co. GmbH und dem Lizenznehmer über die Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, von dem entsprechenden Vertrag kostenfrei zurückzutreten. DI Kraus & Co. GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß DI Kraus & Co. GmbH deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Lizenznehmer sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Dieses gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. DI Kraus & Co. GmbH ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen, die unter dem Absatz Preise genannt wurden, gelten entsprechend. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei Stornierung eines Auftrages oder Vornahme einer Bestelländerung, die zu einer Verzögerung der Auslieferung führt, auf Verlangen von DI Kraus & Co. GmbH 5 % des betreffenden Auftragswertes zum Ausgleich DI Kraus & Co. GmbH entstandener Kosten zu entrichten, falls er die Stornierung oder Bestelländerung später als 14 Tage vor dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin veranlaßt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder Nichteintritt eines Schadens bleibt vorbehalten. Das Recht des Lizenznehmers, den Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens oder Nichteintritt eines Schadens zu führen, bleibt unberührt.

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch DI Kraus & Co. GmbH auf den Lizenznehmer/Käufer über.

Eigentumsvorbehalt

Schadensersatzansprüche

DI Kraus & Co. GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor. Der Lizenznehmer kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Bei Einbau in fremde Waren durch den Lizenznehmer wird DI Kraus & Co. GmbH Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes Ihrer Produkte zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren von DI Kraus & Co. GmbH. Der Lizenznehmer ist, sofern er seinen Zahlungsbedingungen gegenüber DI Kraus & Co. GmbH nachkommt, zur Weiterveräußerung der gelieferten Produkte oder der aus der Verbindung entstehenden Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes nur unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Lizenznehmer auf das Eigentum von DI Kraus & Co. GmbH hinweisen und DI Kraus & Co. GmbH unverzüglich benachrichtigen. Der Lizenznehmer tritt an DI Kraus & Co. GmbH schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung/Weitervermietung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung/Weitervermietung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der gelieferten Produkte ab. Der Lizenznehmer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. DI Kraus & Co. GmbH kann den Abnehmern des Lizenznehmers die Abtretung jederzeit anzeigen. Kommt der Lizenznehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist DI Kraus & Co. GmbH jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. DI Kraus & Co. GmbH wird die Sicherheiten auf Wunsch des Lizenznehmers insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

DI Kraus & Co. GmbH haftet gegenüber dem Vertragspartner für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

Vorsatz, Produkthaftung:
Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leib und Leben haftet DI Kraus & Co. GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.

Grobe Fahrlässigkeit:
Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von DI Kraus & Co. GmbH auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte von DI Kraus & Co. GmbH verursacht wurde.

Einfache Fahrlässigkeit:
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DI Kraus & Co. GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Verschuldungsunabhängige Haftung:
Bei verschuldensunabhägiger Haftung für zugesicherte Eigenschaften, anfängliche Unmöglichkeit sowie während des Verzuges eintretende Unmöglichkeit ist die Haftung von DI Kraus & Co. GmbH ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wiederbeschaffung von Daten:
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet DI Kraus & Co. GmbH nur, wenn der Vertragspartner sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

Sonstiges

Der Lizenznehmer kann gegen Ansprüche von DI Kraus & Co. GmbH nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Lizenznehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Lizenznehmer kann die ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von DI Kraus & Co. GmbH übertragen. 


Die Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihre übrigen Teilen gültig. Die Daten des Lizenznehmers werden geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetztes zulässig bei DI Kraus & Co. GmbH gespeichert und verarbeitet.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist A-2700 Wiener Neustadt